Auch Kinder, deren Eltern nicht so viel Geld haben, haben einen Anspruch auf Nachhilfe. Hier zahlt der Staat!
Die Lernförderung (Nachhilfe) ist Teil der gesetzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe (“Bildungspaket”). Berechtigte sind alle Transferleistungsempfänger (Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) beziehungsweise deren unter 25-jährige Kinder, soweit sie eine Schule besuchen.
Angemessene Nachhilfe kann beantragt werden, “soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist”.
Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:
- Harz IV – SGB II
- Sozialhilfe – SGB XII
- Asylbewerber Leistungsgesetz
- Wohngeld / Kindergeldzuschlag
Was vielleicht kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach!
Schritt 1
Lassen Sie sich vom Klassen- oder Fachlehrer Ihres Kindes folgende Bescheinigung ausfüllen. Er bestätigt ihnen damit, dass er Nachhilfe für sinnvoll hält.
Bescheinigung des Klassen- oder Fachlehrers
Schritt 2a
Grundsätzlich gilt: Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Auch bei Fragen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dorthin senden Sie den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag einschließlich der Schulbestätigung.
Jobcenter Region Hannover
Rathausplatz 3
30938 Burgwedel
Telefon 05139-994277
Antrag Jobcenter
Schritt 2b
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig sondern in unserem Fall die REGION HANNOVER oder die SAMTGEMEINDE SCHWARMSTEDT.
Region Hannover – Team 50
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon 0511-6160
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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon 05071-8090
Die Samtgemeide Schwarmstedt hat eine einfache Anleitung zur ein Bildungs – und Lernförderung herausgegeben.
Flyer Lernförderung der Samtgemeinde Schwarmstedt
BuT-Antrag für Lernförderung
Studieren Sie den obigen Flyer aufmerksam und befolgen Sie bitte die 5 Schritte. Anschließend kommen Sie zu PROJEKT LERNHILFE, reichen uns die Bewilligung ein und Ihr Kind beginnt mit der Nachhilfe.
Anmerkung
Falls Sie mit den Behörden nicht zurechtkommen, rufen Sie uns an. Wir werden die notwendigen Schritte für Sie erledigen. Tel: 05130 584440
KONTAKIEREN SIE UNS! Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Vielen Dank: