Auch Kinder, deren Eltern nicht so viel Geld haben, haben einen Anspruch auf Nachhilfe. Hier zahlt der Staat!

Die Lernförderung (Nachhilfe) ist Teil der gesetzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe (“Bildungspaket”). Berechtigte sind alle Transferleistungsempfänger (Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) beziehungsweise deren unter 25-jährige Kinder, soweit sie eine Schule besuchen.
Angemessene Nachhilfe kann beantragt werden, “soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist”.
Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:

  1. Harz IV – SGB II
  2. Sozialhilfe – SGB XII
  3. Asylbewerber Leistungsgesetz
  4. Wohngeld / Kindergeldzuschlag

Was vielleicht kompliziert klingt, ist eigentlich ganz einfach!

Schritt 1

Lassen Sie sich vom Klassen- oder Fachlehrer Ihres Kindes folgende Bescheinigung ausfüllen. Er bestätigt ihnen damit, dass er Nachhilfe für sinnvoll hält.

 Bescheinigung des Klassen- oder Fachlehrers

Schritt 2a

Grundsätzlich gilt: Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Auch bei Fragen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dorthin senden Sie den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag einschließlich der Schulbestätigung.

  Jobcenter Region Hannover
  Rathausplatz 3
  30938 Burgwedel
  Telefon 05139-994277

 Antrag Jobcenter

Schritt 2b

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig sondern in unserem Fall die REGION HANNOVER oder die SAMTGEMEINDE SCHWARMSTEDT.

  Region Hannover – Team 50
  Hildesheimer Str. 20
  30169 Hannover
  Telefon 0511-6160

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  Samtgemeinde Schwarmstedt
  Am Markt 1
  29690 Schwarmstedt
  Telefon 05071-8090

Die Samtgemeide Schwarmstedt hat eine einfache Anleitung zur ein Bildungs – und Lernförderung herausgegeben.

 Flyer Lernförderung der Samtgemeinde Schwarmstedt

BuT-Antrag für Lernförderung

Studieren Sie den obigen Flyer aufmerksam und befolgen Sie bitte die 5 Schritte. Anschließend kommen Sie zu PROJEKT LERNHILFE, reichen uns die Bewilligung ein und Ihr Kind beginnt mit der Nachhilfe.

Anmerkung

Falls Sie mit den Behörden nicht zurechtkommen, rufen Sie uns an. Wir werden die notwendigen Schritte für Sie erledigen. Tel: 05130 584440

KONTAKIEREN SIE UNS! Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Vielen Dank:

    In welchem Fach wird Nachhilfe benötigt
    Deutsch
    Englisch
    Mathematik
    Spanisch
    Französisch
    Latein
    Physik
    Chemie
    Geschichte

    Für welche Schulform
    Hauptschule
    Realschule
    IGS / KGS
    Gymnasium
    Andere Schulform

    Fragen zu weiteren Themen
    Online-Unterricht - Lernen von zu Hause
    Studienbegleitung
    Lernförderung durch die Region
    Ferienprogramme
    Bewerbungsunterlagen

    Vielen Dank, wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden