Projekt Lernhilfe AGBs

Die folgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil unseres Vertrages:

Gebühren und Vertragsbindung:

Qualitativ hochwertiger Unterricht muss für jedermann erschwinglich sein. Deshalb sind unsere Unterrichtsgebühren äußerst knapp kalkuliert. Wir erheben keine Anmeldegebühren, keine Materialkosten, kein Kopiergeld.

Die Unterrichtsgebühr ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats im Voraus zahlbar. Sie haben die Wahl zwischen einem Dauerauftrag und dem Lastschrifteinzug.

Unterrichtsdauer:

Wie lange und wie häufig der Unterricht stattfindet ist ganz und gar von den Schwierigkeiten oder Zielen des Schülers resp. der Schülerin abhängig. Erfahrungsgemäß sind aber Förderstunden in einer Gruppe mit einer Dauer von 90 Minuten eine sinnvolle Zeiteinheit. Diese Zeitdauer wird Ihr Kind weder unter- noch überfordern. Es wird ihm aber Sicherheit vermitteln und Resultate hervorbringen. Bei ausgeprägten, bereits lang andauernden Lernschwierigkeiten sowie bei Defiziten in mehreren Fächern, empfehlen wir 2 Einheiten zu 90 Minuten pro Woche.

Ferien:

Wir sind auch in den Ferien für Ihre Kinder da – nicht aber in der Zeit vom 23.12. bis 02.01. sowie an gesetzlichen Feiertagen. In allen Ferien fallen die normalen Gebühren an. In den großen Ferien findet unsere Sommerschule* statt. Nicht verwendete Stunden aus Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien werden als Gutstunden verbucht.

Fehlstunden:

Nimmt der Schüler / die Schülerin am Nachhilfe- und Förderunterricht nicht teil, berechtigt dies nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühr, auch wenn eine Entschuldigung vorliegt. Allerdings werden entschuldigte Fehlzeiten aufgrund akuter Krankheit oder schulischer Verpflichtungen als Gutstunden festgehalten.

Die Unterrichtstermine und die Zusammenstellung der Gruppen übernimmt Projekt Lernhilfe gemeinsam mit den Eltern/Schülern.

Gutstunden:

Sollte Ihr Kind eine Unterrichtsstunde nicht wahrnehmen können, sollten Sie uns dies bitte bis spätestens 17.00 Uhr des Vortages bekannt geben. Dann erhält das Kind eine Gutstunde, die zu einem späteren Termin nachgeholt werden kann. Zum Beispiel um vor Arbeiten noch einmal intensiver zu üben oder um in einem anderen Fach ein akutes Problem zu bearbeiten.
Die angesammelten Gutstunden müssen allerdings bis zum Vertragsablauf wahrgenommen werden. Außerdem müssen Gutstunden, die sich aus Fehlzeiten bis sechs Wochen vor den Sommerferien ergeben, bis zu den Sommerferien desselben Schuljahres wahrgenommen werden. Ein Übertrag ins neue Schuljahr ist leider nicht möglich.

Preisliste/Entgelte
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die Bestandteil unseres Vertrages ist.

Datenschutz
Mit seiner Vertragsunterschrift erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass die Daten, die in unserem Vertrag erhoben worden sind, erfasst und für den internen Verwaltungsgebrauch verarbeitet werden. Alle persönlichen Daten werden von Mitarbeitern und Lehrbeauftragten von Projekt Lernhilfe vertraulich behandelt. Dies schließt Daten über Noten, Familie und Lebensumstände ein.

Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter und Lehrkräfte unterliegen der dienstlichen Schweigepflicht. Sie sind dem KODEX EINES NACHHILFELEHRERS verpflichtet, der u.a. sicherstellt, dass die Vermittlung politischer, ideologischer und religiöser Inhalte nicht Teil der Nachhilfe ist. Der KODEX liegt öffentlich aus und ist jederzeit einsehbar.

Elze-Bennemühlen im September 2020